Infos zur Mitgliedschaft beim RC Tempo


Vereinsaufnahme

Aufnahmeantrag folgt

Download
Satzung
Satzung_Aushang_RCTempo.pdf
Adobe Acrobat Dokument 158.9 KB


Mitgliedsbeiträge

Sparte Mitgliedsart monatl. halbj jährlich
 Reiten          
  aktiv   112,50 €    
  2. Familienmitglied    82,50 €  
  3. Familienmitglied    57,50 €  
  aktiv Reitbeteiligung (eines aktiven Mitgliedes/Vereinspferd)  

 

90,00 €

 
  Kinder (bis zum vollendeten 8. Lebensjahr)  

30,00 €

 
  Turnierreiter mit passiver Mitgliedschaft (ohne Nutzung des Vereinsgeländes)  

 

45,00 €

 
  passives Mitglied   (22,50 €)  45,00 €
         
Voltigieren.             
  aktiv, 1x wöchentlich  38,00 €             
 

Geschwisterkind aktiv, 1x wöchentlich 

 33,00 €    
 

 aktiv, 2x wöchentlich  

 50,00 €    
  Geschwisterkind aktiv, 2x wöchentlich   45,00 €    
  passives Mitglied   (22,50 €)  45,00 €
         
Allgemein        
 

Aufnahmegebühr: 55,00 €

 (einmalig je Familie) 

     

Zusätzliche Informationen zu den Beitragszahlungen:

  • Wird die Einzugsermächtigung für den Beitrag verweigert, berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von 10 €/Jahr
  • Abgebucht wird halbjährlich Anfang April und Anfang Oktober.
  • Aktive Voltigier-Beiträge werden monatlich zum 15. des laufenden Monats eingezogen.
  • Passive Beiträge werden Anfang April abgebucht, in Zusammenhang mit einem aktiven Mitglied halbjährlich.
  • Aufnahmegebühren werden mit dem ersten Beitrag zum Halbjahr eingezogen
  • Die Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, wenn das Mitglied sie bis zum 15. November des Jahres schriftlich kündigt (Austritt).
  • Pro Kind unter 16 Jahren muss ein Elternteil/Erziehungsberechtigter mindestens als passives Mitglied dem Verein beitreten.

 Stand 2025 -  Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten! 



Arbeitsdienst

Allgemeine Hinweise:

 

Arbeitsdienste dienen der Instandhaltung und der Verschönerung unserer Anlage.
Damit wir unser Vereinsgelände für den Voltigier- und Reitsport weiterhin nutzen können, ist die Mitarbeit jedes Nutzers/Mitglieds erwünscht und erforderlich. 
Aus sportlichen Gründen ist während der vom Verein angesetzten Arbeitsdienste, die Nutzung der Reitanlage zum Reiten, Voltigieren oder Longieren
nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Bei Fragen rund um den Arbeitsdienst wenden Sie sich bitte an den Vorstand oder kontaktieren Sie uns  hier über das Kontakformular.

 

Selbstverständlich freuen wir uns ganz besonders über jeden, der uns freiwillig und gerne auch über das Mindestmaß an Stunden hinaus,
tatkräftig und engagiert unterstützt.

 

Informationen:

  • Jedes aktive Mitglied muss 15 Stunden Arbeitsdienst /Jahr leisten.
  • Aktive Mitglieder bis 16 Jahre können mit der Hälfte der Stunden von einem Erziehungsberechtigten vertreten werden.
  • Ersatzweise wird im Folgejahr pro nicht geleistete Stunde ein Ablösebetrag von 15 Euro erhoben.
  • Jedes Mitglied ist für die Registrierung seiner Stunden, auf der Arbeitsdienstkarte, selbst verantwortlich.
  • Abgeleistet werden können die Arbeitsdienststunden im Rahmen der vom Vorstand angesetzten Arbeitsdienste.
  • Die Termine findet man in der Einladung zur Jahreshauptversammlung, als Erinnerung per Mail/WhatsApp oder in der Regel unter auf der Homepage
  • Nach Abstimmung mit dem Vorstand sind ebenfalls selbstorganisierte Arbeitseinsätze möglich. Selbstorganisierte Arbeitseinsatze müssen innerhalb
    von 14 Tagen durch ein Vorstandsmitglied auf der Arbeitsdienstkarte gegengezeichnet werden. Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, die Unterschrift

    innerhalb dieser Frist einzuholen. Eine Bestätigung des Arbeitsdienstes nach mehr als 14 Tagen seit Leistung kann mangels Kontrollmöglichkeit nicht
    eingefordert werden.


Stallordnung

  • In allen Stallgebäuden sind das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt.
  • Unbefugten ist das Betreten der Anlage, der Ställe, Sattelkammer, des Heulagers und allen anderen Nebenräumen nicht gestattet.
  • Das Betreten fremder Boxen, sowie das Füttern fremder Pferde sind streng verboten. Nur mit Erlaubnis der jeweiligen Besitzer kann dies gestattet werden.
  • Die Benutzung der Hindernisse/Cavalettis steht jedem Reiter frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder sein Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden! Jeder Benutzer stellt bitte die Sachen ordnungsgemäß und sauber wieder zurück. Auf keinen Fall dürfen Stangen auf nassem Boden liegen bleiben!
  • Die allgemeine Stallruhe ist in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.
  • In allen Reitbahnen der Anlage gelten die allgemeinen Bahnregeln!
  • Befinden sich Reiter in der Halle und will jemand mit oder ohne Pferd die Bahn verlassen oder betreten, so ist vor dem Öffnen der Hallentür „TÜR FREI“ zu rufen und die Antwort „IST FREI“ zuwarten.
  • Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen des Reitbetriebs, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstands.
  • Jeder entsorgt die Pferdeäpfel seines Pferdes von den Außenreitplätzen, Zuwegungen, Pflasterflächen und aus der Reithalle unaufgefordert. Gleiches gilt für die angrenzenden Fuß- und Radwege.
  • Die Putz-/Waschplätze und die Stallgasse sind grundsätzlich nach der Nutzung zu fegen. Pferdehaare gehören in den Restmüll.
  • Bitte auf sparsamen Umgang mit Strom und Wasser achten! Das Licht nur so lange brennen lassen, wie es benötigt wird. 
  • Der Letzte, der abends den Stall verlässt, hat alle Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.
  • Hunde müssen auf der Anlage stets an der Leine geführt werden. Das Mitnehmen von Hunden in die Reitbahn während des Betriebes ist grundsätzlich verboten! Versehentliche“ Häufchen“ sind vom Hundebesitzer unmittelbar zu entfernen.
  • Die Fenster sind bei Temperaturen um den Gefrierpunkt und Unwetterwarnungen zu schließen.
  • Differenzen sind persönlich, aber sachlich zu klären.
  • Ein freundliches Miteinander, gegenseitigen Respekt und selbstverständlich einen korrekten Umgang mit den Pferden erachten wir als selbstverständlich.
  • Diese Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden. Bei wiederholter Missachtung der Stallordnung behalten wir uns vor, ein Benutzungs- bzw. Betretungsverbot gegen- über den betreffenden Personen auszusprechen.


Die Ethischen Grundsätze
  1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, über nimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.
  2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
  3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
  4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
  5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter.
    Diese gilt es zu wahren und zu vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern.
  6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeu- tung ist stets zu beachten und zu fördern.
  7. Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung
    ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd.
  8. Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen
    und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
  9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.

DEUTSCHE REITERLICHE VEREINIGUNG